Praxisausbildung eine Ausbildung in Theorie ist nicht vorgeschrieben
Prüfung: Praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter))
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Überlandfahrt: 3 á 45 Minuten
Autobahnfahrt: 1 á 45 Minuten
Dunkelfahrt: 4 á 45 Minuten
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Soll eine gewerbliche Güterbeförderung durchgeführt werden ohne das eine Ausnahme (nach § 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) vorliegt ist zusätzliche eine Qualifikation erforderlich!
Diese kann z.B. in Form von:
erworben werden.
Haben Sie noch Fragen zu unseren Führerscheinausbildungen sowie Aus- und Weiterbildungen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihnen alle Fragen und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anmeldung.
Schillerstraße 4
66606 St. Wendel