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Zweiradführerschein

Neben der PKW-Ausbildung liegt der Schwerpunkt der FSZ Fahrschule Seiler auf Motorradführerscheinen wie: A, A1, A2,AM, B196

Die Motorrad Ausbildung wird durch die FSZ Fahrschule Seiler GmbH ausgeführt.

Motorrad
Roller / Mofa

Führerscheinklasse: AM

  1. Leichtes  Zweirädriges Kleinkraftrad – bis 45 km/h und max. 50 cm3 (Fremdzündungsmotor, max. 4 KW Leistung),
  2. Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, Leermasse bis 270 kg sowie
  3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Quad) ( EU-Klasse L6e, Leermasse bis 425kg) jeweils
  • bis 4 KW*
  • bis 45km/h
  • bis 50 cm3 (Fremdzündungsmotor)
  • 500 cm3 (Selbstzündungsmotor)
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze*
  • Leichtes Vierradmobil (L6e-B) bis 6KW

 

Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse: A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 45 km/h und mehr als 50 cm3; dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h, mehr als 50 cm3 und mehr als 15 kW.

Motorrad

Führerscheinklasse: A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW, nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet. Das Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg muss auch berücksichtigt werden.

Motorrad

Führerscheinklasse: B196

B196  Erweiterung der Klasse B auf Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 Hubraum 125 ccm,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (die Berechtigung gilt nur in Deutschland).

Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse: A1

Leichtkraftrad mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS. Auch das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht spielt eine Rolle: Es darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung.