Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 45 km/h und mehr als 50 cm3; dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h, mehr als 50 cm3 und mehr als 15 kW.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Überlandfahrt: 5 á 45 Minuten
Autobahnfahrt: 4 á 45 Minuten
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Dunkelfahrt: 3 á 45 Minuten
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: 4
Mindestalter: 24 Jahre, 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen über 15 kW
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Haben Sie noch Fragen zu unseren Führerscheinausbildungen sowie Aus- und Weiterbildungen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihnen alle Fragen und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anmeldung.
Schillerstraße 4
66606 St. Wendel