Leichtkraftrad mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS. Auch das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht spielt eine Rolle: Es darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Eingeschlossene Klassen: AM
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Überlandfahrt: 5 á 45 Minuten
Autobahnfahrt: 4 á 45 Minuten
Dunkelfahrt: 3 á 45 Minuten
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: 4
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
B196 Erweiterung der Klasse B auf Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 Hubraum 125 ccm,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (die Berechtigung gilt nur in Deutschland).
Voraussetzungen:
Haben Sie noch Fragen zu unseren Führerscheinausbildungen sowie Aus- und Weiterbildungen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihnen alle Fragen und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anmeldung.
Schillerstraße 4
66606 St. Wendel