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Fahrschulzentrum St. Wendel
2 starke Partner in einem Zentrum

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Fahrschulzentrum St. Wendel
2 Fahrschulen in einem Zentrum

Anmeldung Klasse: A1

Leichtkraftrad mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS. Auch das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht spielt eine Rolle: Es darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung.

Ausbildungsinhalte

Ausbildung:

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter)  und

praktische Prüfung  (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)

Eingeschlossene Klassen: AM

Ausbildungseinheiten:

Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten

Überlandfahrt: 5 á 45 Minuten

Autobahnfahrt: 4 á 45 Minuten

Dunkelfahrt: 3 á 45 Minuten

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Klassenspezifisch: 4

Hier geht es zu den Kurs-Terminen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung:

Mindestalter: 16 Jahre

Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!

Es werden hierzu benötigt:

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs 9 Stunden  > Hier geht es zur Anmeldung: > Lukes-ehk
  • Biometrisches Foto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausbildungsvertrag Fahrschule vorlegen

Anmerkungen

  • Nach zwei Jahren kann der Aufstieg in die nächst höhere Klasse (A2)  erfolgen. Hierzu ist keine Ausbildung vorgeschrieben.
  • Allerdings muss eine praktische Prüfung (vorherige Beantragung beim Straßenverkehrsamt notwendig) erfolgen.
  • Gleiches gilt nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 auf die Klasse A
  • Dies ist der sogenannte StufenführerscheinA1 > 2Jahre > Prüfung A2 > 2 Jahre im Besitz > Prüfung A

 

B196  Erweiterung der Klasse B auf Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 Hubraum 125 ccm,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (die Berechtigung gilt nur in Deutschland).

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Ausbildung nach FeV ( Erfolgreiche Teilnahme an einer „Fahrerschulung“, min. 10 Fahrstunden zu 45 min und 4 x 90 min Theorie)

 

Anmeldung

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