Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW, nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet. Das Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg muss auch berücksichtigt werden.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Überlandfahrt: 5 á 45 Minuten
Autobahnfahrt: 4 á 45 Minuten
Dunkelfahrt: 3 á 45 Minuten
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: 4
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Achtung!
Bitte beachten, dass eine Kraftrad Drosselung für die Klasse A2 (35 KW) nicht von einem Kraftrad mit über 70 KW abgeleitet werden darf!