Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: 2
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Mindestalter: 15 Jahre
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt: