Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder und Fahrzeuge zur Personenbeförderung)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter))
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Überlandfahrt: 1 á 45 Minuten C1 & 3 á 45 Minuten C1E
Autobahnfahrt: 1 á 45 Minuten C1 & 1 á 45 Minuten C1E
Dunkelfahrt: 0 á 45 Minuten C1 & 2 á 45 Minuten C1E
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: 6
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Soll eine gewerbliche Güterbeförderung durchgeführt werden ohne das eine Ausnahme (nach § 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) vorliegt ist zusätzliche eine Qualifikation erforderlich!
Diese kann z.B. in Form von:
erworben werden.
Haben Sie noch Fragen zu unseren Führerscheinausbildungen sowie Aus- und Weiterbildungen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihnen alle Fragen und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anmeldung.
Schillerstraße 4
66606 St. Wendel