Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder und Fahrzeuge zur Personenbeförderung )
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Überlandfahrt: 3 á 45 Minuten C & 5 á 45 Minuten CE
Autobahnfahrt: 1 á 45 Minuten C & 2 á 45 Minuten CE
Dunkelfahrt: 0 á 45 Minuten C & 3 á 45 Minuten CE
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: C 10 CE 4
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Eingeschlossene Klasse: C1,C1E,C,T
Mindestalter: 21 Jahre (Ausnahmen bei Berufsausbildung /oder Grundqualifikation)
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Soll eine gewerbliche Güterbeförderung durchgeführt werden ohne das eine Ausnahme (nach § 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) vorliegt ist zusätzliche eine Qualifikation erforderlich!
Diese kann z.B. in Form von:
erworben werden.
Haben Sie noch Fragen zu unseren Führerscheinausbildungen sowie Aus- und Weiterbildungen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihnen alle Fragen und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anmeldung.
Schillerstraße 4
66606 St. Wendel