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Fahrschulzentrum St. Wendel
2 starke Partner in einem Zentrum

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Fahrschulzentrum St. Wendel
2 Fahrschulen in einem Zentrum

Anmeldung Klasse: D

Kraftfahrzeuge (Kraftomnibus) mit mehr als 8 Personen außer dem Fahrer und mehr als 8 m Gesamtlänge, auch mit Anhänger bis 750 kg

  • Mindestalter: 24 Jahre bzw.
  • 23 Jahre nach Erwerb „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“ bzw.
  • 21 Jahre nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“ (Linienverkehr bis 50 km) bzw.
  • 20 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Beruf bzw.
  • 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Beruf (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste) – Voraussetzung: B – Eingeschlossen: D1 – Bemerkungen: Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung, Geltungsdauer 5 Jahre, Verlängerung auf Antrag

Ausbildungsinhalte

Ausbildung:

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und

praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)

Eingeschlossene Klasse: D1

 

Ausbildungseinheiten:

Übungsstunden: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO

Überlandfahrt :je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO

Autobahnfahrt: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO

Dunkelfahrt: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

Erweiterung: 6

Klassenspezifisch: je Vorbesitz der Fahrerlaubnis verschieden > nach Anlage 2 FahrschAusbO

Voraussetzungen

Mindestalter: 24 Jahre  (Ausnahmen bei Berufsausbildung /oder Grundqualifikation bzw. beschleunigter Grundqualifikation)

Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!

Es werden hierzu benötigt:

  • Ärztliche Untersuchung & augenärztliches Gutachten  nach FeV § 11
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten 
  • Erste-Hilfe-Kurs 9 Stunden  > Hier geht es zur Anmeldung: > Lukes-ehk
  • Biometrisches Foto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • vorhandene Fahrerlaubnis Klasse vorlegen
  • Ausbildungsvertrag Fahrschule vorlegen

Anmerkungen

Soll eine gewerbliche Personenbeförderung durchgeführt werden ohne das eine Ausnahme (nach § 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) vorliegt ist zusätzliche eine Qualifikation erforderlich!

Diese kann z.B. in Form von:

  • einer beschleunigten Grundqualifikation für den Personenverkehr (140 Stunden á 60 min) und einer theoretischen Abschlussprüfung zu 90 min (bei IHK  Saarland)
  • einer Grundqualifikation für den Personenverkehr (Prüfung theoretische Abschlussprüfung zu 240 min & 150 min praktisch)
  • im Rahmen einer Berufsausbildung  Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb (Vorgabe Mindestalter entfällt)

erworben werden.

Anmeldung

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