Kraftfahrzeuge (Kraftomnibus) mit mehr als 8 Personen außer dem Fahrer und mehr als 8 m Gesamtlänge, auch mit Anhänger bis 750 kg –
Ausbildung:
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Eingeschlossene Klasse: D1
Ausbildungseinheiten:
Übungsstunden: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Überlandfahrt :je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Autobahnfahrt: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Dunkelfahrt: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: je Vorbesitz der Fahrerlaubnis verschieden > nach Anlage 2 FahrschAusbO
Mindestalter: 24 Jahre (Ausnahmen bei Berufsausbildung /oder Grundqualifikation bzw. beschleunigter Grundqualifikation)
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Soll eine gewerbliche Personenbeförderung durchgeführt werden ohne das eine Ausnahme (nach § 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) vorliegt ist zusätzliche eine Qualifikation erforderlich!
Diese kann z.B. in Form von:
erworben werden.
Haben Sie noch Fragen zu unseren Führerscheinausbildungen sowie Aus- und Weiterbildungen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihnen alle Fragen und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anmeldung.
Schillerstraße 4
66606 St. Wendel