Fahrzeugkombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse D
und einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter Klassen DE – 24 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Ausbildungseinheiten:
Übungsstunden: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Überlandfahrt :je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Autobahnfahrt: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Dunkelfahrt: je Vorbesitz & Dauer der Fahrerlaubnis verschieden > zur Tabelle Anlage 5 FahrschAusbO
Mindestalter: 24 Jahre (Ausnahmen bei Berufsausbildung /oder Grundqualifikation bzw. beschleunigter Grundqualifikation)
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Besitzen Sie bereits die Klasse CE, wird die DE Fahrerlaubnis nach Erwerb der Klasse D ebenfalls erteilt!