Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter))
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Überlandfahrt: 5 á 45 Minuten
Autobahnfahrt: 4 á 45 Minuten
Dunkelfahrt: 3 á 45 Minuten
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: 2
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
zusätzlich beim Begleiteten Fahren:
B197 Die Ausbildung findet dual auf einem Fahrzeug mit Automatik und Schaltgetriebe statt. Nach der Absolvierung von mindestens 10 Fahrstunden zu 45 min auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe und ausreichender Kenntnis, wird ein Schaltkompetenztest von 15 min in der Fahrschule durchgeführt. Kann dieser positiv durch den Fahrlehrer bewertet werden, erhält der Bewerber einen Nachweis darüber. Die Fahrerlaubnisprüfung wird bei der Prüforganisation (TÜV Saarland) nun auf einem Automatik Kraftfahrzeug stattfinden. Nach bestandener Prüfung muss der Schaltkompetenz-Nachweis bei der Behörde vorgelegt werden damit die Schlüsselzahl 197 eingetragen werden kann. Die Fahrerlaubnis gilt nun für Schalt-und Automatikgetriebe.
B 79 Die Fahrerlaubnisprüfung findet ebenfalls auf einem Automatikgetriebe statt. Allerdings wird keine Schaltkompetenz erworben. Deshalb muss die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 79 versehen werden (79 nur Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe).
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