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Fahrschulzentrum St. Wendel
2 starke Partner in einem Zentrum

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Fahrschulzentrum St. Wendel
2 Fahrschulen in einem Zentrum

Anmeldung Klasse: B/B17 auch mit Schlüsselzahlen B197/79

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

 

 

Ausbildungsinhalte

Ausbildung:

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung ( frühestens 3 Monate vorm Mindestalter)  und

praktische Prüfung  (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter))

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Ausbildungseinheiten:

Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten

Überlandfahrt: 5 á 45 Minuten

Autobahnfahrt: 4 á 45 Minuten

Dunkelfahrt: 3 á 45 Minuten

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Klassenspezifisch: 2

Hier geht es zu den Kurs-Terminen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung:

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!

Es werden hierzu benötigt:

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs 9 Stunden  > Hier geht es zur Anmeldung: > Lukes-ehk
  • Biometrisches Foto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausbildungsvertrag Fahrschule vorlegen

 

zusätzlich beim Begleiteten Fahren:

  • Unterschriften der Erziehungsberechtigten (persönliches Erscheinen)
  • Angabe der Begleitpersonen  (Vorlage der Fahrerlaubnis /persönliches Erscheinen)
  • Anforderung an die Begleitpersonen:                                                                                                                                                                    min. 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B, nicht mehr als 1 Punkt im FAER und Mindestalter 30 Jahre

 

Anmerkungen

Bedeutung der Schlüsselzahlen:

B197  Die Ausbildung findet dual auf einem Fahrzeug mit Automatik und Schaltgetriebe statt. Nach der Absolvierung von mindestens 10 Fahrstunden zu 45 min auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe und ausreichender Kenntnis, wird ein Schaltkompetenztest von 15 min in der Fahrschule durchgeführt. Kann dieser positiv durch den Fahrlehrer bewertet werden, erhält der Bewerber einen Nachweis darüber. Die Fahrerlaubnisprüfung wird bei der Prüforganisation (TÜV Saarland) nun auf einem Automatik Kraftfahrzeug stattfinden. Nach bestandener Prüfung muss der Schaltkompetenz-Nachweis bei der Behörde vorgelegt werden damit die Schlüsselzahl 197 eingetragen werden kann. Die Fahrerlaubnis gilt nun für Schalt-und Automatikgetriebe.

B 79  Die Fahrerlaubnisprüfung findet ebenfalls auf einem Automatikgetriebe statt. Allerdings wird keine Schaltkompetenz erworben. Deshalb muss die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 79 versehen werden (79 nur Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe).

Anmeldung

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