Zugmaschinen bis 60 km/h (unter 18 Jahren max. 40km/h) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Anhänger dürfen mitgeführt werden.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (frühestens 3 Monate vorm Mindestalter) und
praktische Prüfung (frühestens 1 Monat vorm Mindestalter)
Übungsstunden: nach Bedarf á 45 Minuten
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Klassenspezifisch: 6
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrerlaubnisantrag kann bei der Behörde 6 Monate vorm Mindestalter eingereicht werden!
Es werden hierzu benötigt:
Haben Sie noch Fragen zu unseren Führerscheinausbildungen sowie Aus- und Weiterbildungen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihnen alle Fragen und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anmeldung.
Schillerstraße 4
66606 St. Wendel