Wir bieten die Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz § 5 BKrFQG, für den Güter-und Personenverkehr, in regelmäßigen abständen an. Die Inhalte der Weiterbildung sind entsprechend der Berufskraftfahrer Qualifikationsverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 geregelt.
Nach erfolgter Teilnahme wird die Teilnahmebestätigung mit den Kenntnisbereichen von uns zum Kraftfahrbundesamt digital übermittelt. Somit können Sie rechtzeitig vor Fristablauf, den neuen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN/Karte, vormals Eintrag 95 im Führerschein) beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen.
Termine:
Die Kurse finden in der Regel Samstags statt und haben eine Gesamtdauer von 7 Stunden. Gerne bieten wir Ihnen nach Absprache auch andere Terminmöglichkeiten oder Inhouse-Schulungen an.
Rechtzeitige Kursanmeldung!
Wir benötigen vor Kursbeginn ihren aktuellen Führerschein!