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TQ 1 Anschlussfähige Teilqualifikation Berufskraftfahrer -Güter befördern-

Maßnahmennummer: 555-483-2023

Wir bieten die Vollzeit-Bildungsmaßnahme TQ 1  Anschlussfähige Teilqualifikation Berufskraftfahrer -Güter befördern- inklusive eines Praktikums an!

Die Maßnahme endet mit einer Abschlussprüfung der IHK Saarland!

 

 

 

Die Weiterbildung kann über einen gültigen Bildungsgutschein abgerechnet werden! Anbei finden Sie auch Infos über die Bundesagentur für Arbeit unter KURSNET.DE

 

Kurstermine

Start  der TQ 1 Bildungsmaßnahme ab 01.07.2024

Kursablauf

Zeitlicher Rahmen:

39 UE pro Woche/Unterrichtzeiten: Mo.-Fr.: 08:00- 15:30 Uhr/Regelverweildauer: 6 Monate

 

Inhalte der TQ 1 Maßnahme:

Sie erwerben folgende Bausteine:

  • Beschleunigte Grundqualifikation (Abschlussprüfung IHK Saarland)
  • Fahrerlaubnisklasse C/CE (Abschlussprüfung TÜV Saarland)
  • ADR Schein (Abschlussprüfung IHK Saarland)
  • Flurförderfahrzeuge/Stapler  (Abschlussprüfung BKF Fahrschule GmbH)
  • Ladungssicherung  (Abschlussprüfung BKF Fahrschule GmbH)
  • Durchführung von Abfahrtskontrollen /Technische Kontrollen (Abschlussprüfung TÜV Saarland)
  • Trennen und verbinden von Anhängerfahrzeugen  (Abschlussprüfung TÜV Saarland)
  • Perfektionstraining Rangieren mit verschieden Anhängern (auch auf dem Simulator) Überprüfung durch (BKF-Fahrschule GmbH)

Sind alle Teilbereiche bestanden findet ein Praktikum im Bereich Güterverkehr statt. Danach absolvieren Sie die  Endprüfung TQ 1 -Güter befördern- (IHK Saarland).

Voraussetzungen

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Wohnsitz im Inland oder mit erteilte Arbeitsgenehmigung im Inland
  • Mindestalter 24
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Deutschkenntnisse in Wort & Schrift

Anmerkungen

Als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung sind wir berechtigt Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit und anderen öffentlichen Kostenträgern abzurechnen. Zugelassen durch die CertEuropA GmbH – von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle. Mit diesem Zertifikat wird bestätigt, dass wir die Anforderungen der §178 und §181 SGB III in Verbindung mit den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erfüllen. (AZAV Zertifizierung)

Anmeldung

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